Telefonbetrug durch falsche Amtsträger und falsche Verwandte

Der Schockanruf
(„Verkehrsunfalllegende“)

In der Regel beginnt ein Schockanruf wie folgt: Das Telefon klingelt, Sie heben ab und das Erste was sie hören, ist ein hemmungsloses Weinen oder Schluchzen, sehr herzzerreißend und nicht enden wollend. Die Person am anderen Ende erscheint so mitgenommen, dass Sie kaum oder gar nicht mit Ihnen reden kann.

„Was muss ihr Schreckliches widerfahren sein?“ ist vermutlich Ihr erster Gedanke.

Und dann kommt die erschütternde Nachricht, vielleicht von der weinenden Person selbst, mit sehr gebrochener Stimme, häufig auch direkt von einer dritten Person, die so oder so ähnlich lauten könnte:

„Ihre Tochter hat einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und soll nun in U-Haft. Die Zahlung einer Kaution von 70.000 Euro könnte dies abwenden. Sind Sie dazu bereit?“

Mit dieser Masche ergaunern sich Betrüger immer wieder Geld im Raum Bonn.

In folgendem Beispielssachverhalt wurde eine 70jährige ältere Dame Sieglinde H. von ihrer Tochter angerufen – wie sie dachte. Denn die Täterin meldete sich mit dem Vornamen der Tochter, hatte eine sehr ähnliche Stimme und da sie weinte, hörte sie sich „verständlicherweise ein wenig anders an als sonst“.

Sie gab vor, sie benötige dringend finanzielle Hilfe.

Nach einem von ihr verursachten Verkehrsunfall, bei dem Menschen, u.a. eine junge Mutter mit Kind gestorben seien, befinde sie sich nun in Untersuchungshaft, aus der sie nur gegen Kaution entlassen werde.

Sie erbitte die Handynummer der Mutter, um sie an die ermittelnde Polizeibeamtin weiterzugegeben, damit auch diese mit ihr sprechen könne.

Anruf einer falschen Polizistin

Kurze Zeit später meldete sich prompt eine „Kommissarin Tabeah Dietrich“, die der älteren Dame offerierte, dass bei einer Kautionszahlung in Höhe von 70.000 Euro, die Möglichkeit bestehe, dass ihre Tochter aus der Untersuchungshaft entlassen werde.

Bewahren Sie bitte Ruhe! Tun Sie erst einmal nichts, verschaffen Sie sich zuerst Gewissheit, auch, wenn das schwerfällt!

Sieglinde H. handelte leider sofort, konnte aber auf die Schnelle nur 10.000.- Euro bei Ihrer Bank abheben. Die abgehobenen 10.000.- Euro sowie ihren Schmuck überbrachte sie an eine ihr von den Tätern benannte (wahllose) Privatadresse in Remagen, wo ein Abholer bereits auf sie wartete.

Telefonisch teilte man ihr nach der Übergabe mit, dass diese Summe fürs Erste ausreichend sei, sie könne ja in den kommenden Tagen den Restbetrag überbringen.

Zum Glück misstraute die Hausbank

Hierzu kam es Gott sei Dank nicht mehr, da die Bank bei der zweiten Abhebung erfolgreich ihre Bedenken gegenüber Sieglinde H. äußerte und nachfolgend die Polizei informiert wurde.

Verhaltenstipps

Was kann ich tun, wenn ich einen Anruf mit betrügerischen Absichten erhalte?

Egal, was jemand, dem Sie glauben aufgrund seiner vorgegebenen beruflichen Eigenschaft oder Bekannten- oder Angehörigenstatus vertrauen zu können, Ihnen erzählt und wie dringend er oder sie es auch macht, die erste Devise muss immer für Sie lauten:

  • „Ruhe bewahren – Überblick verschaffen! Und erst einmal nichts tun, auch wenn es schwerfällt!“
  • Raten Sie nicht, wer am Telefon ist. Wenn doch, raten Sie gezielt (!) einen Namen, der auf keinen Fall in ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis vorkommt. Geht der Anrufer darauf ein, wissen Sie, hier stimmt etwas nicht.
  • Rufen Sie die vermeintlich bekannte Person unter der Ihnen bekannten Nummer zurück – so können Sie sichergehen, dass Sie nicht mit einer unbekannten Person telefonieren. Wählen Sie dabei selbst, nutzen Sie nicht die Rückruftaste.
  • Wenn Sie sich durch den Anrufer unter Druck gesetzt fühlen, unterbrechen Sie das Gespräch. Das ist nicht unhöflich, sondern Sie handeln, um sich zu schützen.
  • Wenn sich der Anrufer als Polizist*in ausgibt und Sie auffordert, die Leitstelle der Polizei anzurufen, um seine Identität zu überprüfen; tun Sie das. Aber…!
  • Wichtig ist: Unterbrechen Sie selber den Anruf, warten Sie einen Moment und wählen Sie selber die Telefonnummer ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder die 110. So stellen Sie sicher, dass die Verbindung getrennt ist und eine neue Verbindung zur richtigen Polizei aufgebaut wird.
  • Übergeben oder überweisen Sie niemals Geld an eine fremde Person, auch wenn Ihnen diese noch so vertrauenswürdig erscheint. Auch Polizeibeamte sind für Sie grundsätzlich Fremde.
  • Deponieren Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an einem Ort, auch wenn Sie dazu angewiesen werden.
  • Große Geldbeträge, Gold, ggf. sehr wertvoller Schmuck sind und bleiben auf der Bank am sichersten aufgehoben.
  • Überdenken Sie grundsätzlich Eintragungen im Telefonbuch und detaillierte Angaben zu Verwandtschaftsverhältnissen und Wohnadresse (als Kondolenzanschrift) bei Traueranzeigen. Täter*innen werten diese ggf. aus.
  • Erstatten Sie immer Anzeige, falls Sie Opfer geworden sind! Nur dann kann die Polizei handeln.
  • Erfragen Sie sich gerne bei uns eine Warnkarte fürs Telefon.
  • Bereiten Sie sich gedanklich schon heute auf solche Anrufe vor – spielen Sie sie für sich durch.
  • Hören Sie sich dazu doch mal einen nachgesprochenen Schockanruf an unter: https://www.polizei.hamburg/geschockt-abgezockt.

Polizeipräsidium Bonn – Direktion K – KK KP/O
Seniorenberatung
Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn
Telefon 0228-15-7666 (Seniorentelefon) oder -7676 (Geschäftszimmer)

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PDF „Polizeiberatung/Schockanrufe“