Schnelle Sanierung von Dächern, Einfahrten, Heizungen zum Schnäppchenpreis?

Den wichtigsten Aufenthaltsort in seinem Leben – die eigenen vier Wände – hält man in Schuss und investiert zur Erhaltung bzw. Sanierung Zeit, Arbeit und Geld.

Das preisgünstige Angebot von kurzfristig zu erledigenden Dienstleistungen durch angebliche Fachkräfte direkt an der Haustür trifft häufig auf den Wunsch von Eigentümern oder Besitzern „Geld zu sparen“ und sofort oder zeitnah die erforderliche Arbeit umgesetzt zu wissen. Schnell ist man unter Umständen bereit ein solches Angebot anzunehmen, vor allem, wenn der Handwerker vor Ort in nächster Zeit keinen freien Termin hat.

Haben Sie vielleicht auch schon gedacht, „das Angebot kommt mir gerade recht, ich kann die Renovierung/Sanierung selbst nicht (mehr) durchführen“, „…der örtliche Handwerker ist zurzeit ziemlich ausgebucht, ich möchte es aber schnell erledigt wissen“, „…der örtliche Handwerker ist bestimmt teurer und nimmt auch noch hohe Fahrtkosten“.

Genau dieses Denken nutzen die Täter aus.

Daher: Achtung! Der angebliche Dumpingpreis endet schnell in Ernüchterung!

Das Verhalten reisender Handwerker muss nicht zwangsläufig ein strafbares Verhalten darstellen. Oftmals erweisen sich aber die Arbeiten als nicht fachgerecht oder mit minderwertigen Materialien ausgeführt.

In unzähligen Fällen waren die reisenden „Handwerker“ tatsächlich keine Fachkräfte und Kund*innen zahlten letztlich überhöhte Preise für minderwertige Arbeiten – z.B. im Rahmen von Sanierungen an Dächern/Dachrinnen, Reinigungsarbeiten an Fassaden oder Einfahrten oder Modernisierungen von Heizungsanlagen. Häufig entstanden Schäden erst bei Ausführung der Arbeiten. Zum Teil wurden auch nicht beauftragte Arbeiten in Rechnung gestellt und schlussendlich Wucherpreise verlangt – weit mehr als ein ortsansässiger Handwerker für die Leistungen verlangt hätte.

Kund*innen wurden aufgefordert, die (ggf. überhöhten) Rechnungsbeträge bar zu entrichten – oftmals mit massivem Druck. Sie erhielten keine oder nur auf einfachste Art gefertigte, handschriftliche Quittungen – ohne Stundenzettel oder Pflichtangaben einer kaufmännische Rechnung (inkl. vollständiger Name/Anschrift des Unternehmens und des Leistungsempfängers, Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung).

Mitgeteilte Erreichbarkeiten waren i.d.R. nur Mobilfunknummern. Diese gehörten ggf. zu Prepaid-Handys mit überwiegend nicht existenten Anschlussinhabern, die kurz nach Erledigung der Arbeiten nicht mehr erreichbar waren. Unter solchen Umständen laufen etwaige Gewährleistungsansprüche ins Leere.

Gerne wurde in einigen Fällen bereits vor Beginn der Arbeiten für den Kauf notwendigen Materials Vorkasse (Bargeld) erbeten. Kamen Kund*innen dieser Bitte nach, setzten sich die Täter mitunter unter glaubhaft anmutendem Vorwand (Materialkauf, Abholen weiterer Mitarbeiter, Mittagspause u. ä.) ab.

Gelang es den Tätern bei Kundenkontakten Wohnungs- oder Hausinneres zu betreten, wurden in einigen Fällen zusätzlich zu den Betrugshandlungen auch Diebstähle von Bargeld, EC-Karten und Schmuck verübt.

Beispielhafte Konstellationen:

  • Die Täter spionierten beim Kassieren zunächst eher kleinerer Beträge das „Geldversteck“ der Kund*innen aus und bedienten sich später, in unbeobachteten Momenten (z.B. Toilettenbenutzung).
  • Die Täter handelten arbeitsteilig: während der Ablenkung des Opfers mit aufeinanderfolgenden Bitten durch einen der Täter, durchsuchte ein Mittäter das Haus nach Geld und Schmuck.
  • Bei Gehbehinderten wurde z.B. die vermeintliche Begutachtung des Dachs über Fenster in Obergeschossen bevorzugt. Bis der körperlich eingeschränkte Mensch die Treppe hochgestiegen war, war z.B. der Diebstahl im dort befindlichen Schlafzimmer bereits vollzogen.

Präventionstipps:
Entsprechende Tätergruppen sind vorwiegend im Frühjahr und in den Sommermonaten unterwegs und suchen gezielt nach älteren Hausbesitzer*innen als Opfer.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Sanierungen am/im Haus durchzuführen, greifen Sie bitte auf Ihnen bekannte oder „ortsansässige“ Firmen zurück. Wenn Sie im Internet nach einer Firma suchen, handeln Sie überlegt, damit Sie dort nicht an Betrüger geraten.

Gibt die Firma nur eine Handynummer an, ist zumindest Vorsicht geboten. Seriöse Firmen haben meist auch eine Festnetznummer.

Sanierungsangebote, die unaufgefordert an Sie herangetragen werden, sind immer argwöhnisch zu hinterfragen.

Schützen Sie sich:

  • Gesundes Misstrauen ist nicht unhöflich.
  • Lassen Sie sich den Namen der Mitarbeiter, den Firmennamen und den Sitz der Firma geben.
  • Fragen Sie bei Ihrem Gewerbe- bzw. Ordnungsamt nach, ob die reisende Firma dort angemeldet ist.
  • Recherchieren Sie im Internet, soweit möglich, ob es sich um eine seriöse Firma handelt.
  • Lassen Sie sich die Reisegewerbekarte zeigen.
  • Ziehen Sie Verwandte oder Ihre Nachbarn zu den Verhandlungen hinzu.
  • Lassen Sie die Mitarbeiter nicht unbeobachtet.
  • Rufen Sie eine ortsansässige Firma an und bitten Sie um ein Vergleichsangebot.
  • Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei.

Weiterführende Hinweise finden Sie auch unter folgendem Link:

www.polizei-beratung.de

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an:
Polizeipräsidium Bonn
Direktion Kriminalität
KK Kriminalprävention und Opferschutz
Königswinterer Str. 500
53227 Bonn

Telefon: 0228-15-7676 oder -7617
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