Polizei Bonn warnt vor aktueller WhatsApp-Betrugsmasche
„Hallo Mama, mein Handy ist kaputt und ich habe eine neue Nummer…!“
Hallo liebe Leser*innen, zurzeit nehmen bundesweit und auch im Zuständigkeitsbereich des PP Bonn, wie bereits im Frühjahr 2021, die Hinweise auf betrügerische WhatsApp-Nachrichten wieder erheblich zu.
Leider gelingt es Täter*innen erfolgreich über den Messenger-Dienst WhatsApp Kontakt zu Betroffenen aufzunehmen und sich als deren Angehörige auszugeben.
Achtung bei unbekannten Rufnummern!
So fängt es an:
Haben Sie auch bereits solche Nachrichten erhalten?
Hinter dieser harmlos anmutenden WhatsApp-Nachricht steckt in der Regel nicht Ihr Sohn, Ihre Tochter, Ihr Enkelkind. Diese Absender*innen, die Sie mit einer Ihnen unbekannten Nummer anschreiben, sich als Angehörige ausgeben und Sie überzeugen wollen, eine neue Rufnummer zu besitzen, weil das Handy irgendwie defekt oder abhandengekommen sei, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Betrüger*innen.
Welche Eltern werden schon misstrauisch, wenn das erwachsene Kind um Hilfe bittet? Und genau das, ist das, was die Täter*innen erreichen möchten: das Fallenlassen aller Bedenken!
Sie werden manipuliert – Ihre Hilfsbereitschaft gnadenlos ausgenutzt.
Eigentlich müsste das Kind nur die SIM-Karte aus dem angeblichen defekten Handy nehmen und in das neue oder geliehene Handy einlegen. Aber wer achtet auf solche technischen Feinheiten?
Wer vertraut, wird arglos und ein Stück weit sorglos.
Die Masche läuft ähnlich wie der Ihnen ggf. bekannte Enkeltrick ab. Statt der Täuschung in einem Gespräch erfolgt die Täuschung hier über einen Messenger. Das Ziel ist identisch: Man will Ihr Geld.
Nach einem zunächst weiteren belanglosen Chatverlauf, kommt irgendwann die Frage nach dem Geld:
So geht es weiter:
Die Rückzahlung des Geldes soll dann entweder persönlich beim nächsten Treffen oder per Rücküberweisung bei wieder hergestelltem eigenem Zugang zum Onlinebanking erfolgen.
Die Betrugsmasche über WhatsApp hat nur Vorteile für die Täter*innen: Die Unwägbarkeit, dass Sie schon an der Stimme erkennen könnten, dass es eben nicht Ihr Sohn/Ihre Tochter am anderen Ende ist – wie es bei Telefonaten der Fall wäre – entfällt. Und: Da Sie zu Überweisungen aufgefordert werden, kann ein Täter-Opfer-Kontakt, in den sich ggf. die Polizei einmischen könnte, vermieden werden.
Verhaltenstipps:
- Werden Sie immer misstrauisch, wenn Sie über Messenger-Dienste zu Geldzahlungen aufgefordert werden!
- Am besten: Sie gehen auf keinen Fall auf sie ein!
- Überweisen Sie kein Geld!
- Speichern Sie unbekannte Rufnummern niemals ohne Prüfung als Kontakt ab.
- Rufen Sie Ihren Angehörigen unter der alten, Ihnen bekannten Nummer an!
- Falls Sie nur per Nachricht kommunizieren können, fragen Sie etwas Höchstpersönliches.
Wenn Sie bereits Opfer geworden sind:
- Erstatten Sie immer eine Strafanzeige. Nur so erhält die Polizei Kenntnis von der Straftat und kann die Täterinnen oder Täter verfolgen.
- Außerdem erhält sie dadurch Informationen zum Ausmaß dieses Deliktsfelds, kann Zusammenhänge herstellen und ggf. Tatserien erkennen. Eine Strafanzeige können Sie persönlich auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder online unter polizei.nrw/ erstatten.
- Leisten Sie auf keinen Fall weitere Geldzahlungen.
- Informieren Sie umgehend Ihr kontoführendes Geldinstitut, um eventuell ggf. getätigte Geldflüsse noch anzuhalten oder rückgängig zu machen.
Weiterführende Informationen:
polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/
polizei.nrw
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unser Kriminalkommissariat Kriminalprävention und Opferschutz (KK KP/O)
Ihre
Marita Wichterich (Dipl.-Jur.)
Kriminalhauptkommissarin
Polizeipräsidium Bonn
Direktion K – KK KP/O
Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn
Telefon +49 228-15-7617 oder -7676